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DGUV V3 Prüfung Baustromverteiler Leistungsübersicht

Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheits‑ und Notbeleuchtungen sorgen dafür, dass Personen ein Gebäude auch bei Stromausfall oder Rauchentwicklung sicher verlassen können. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes.

Was Sicherheitsbeleuchtung leistet

Bereitschafts‑ oder Dauerschaltung

Wir installieren Bereitschafts‑, Dauer‑ und kombinierte Systeme – abgestimmt auf Ihr Gebäude und die gesetzlichen Anforderungen. So bleibt Ihre Anlage im Ernstfall zuverlässig funktionsfähig.

Prüfung & Wartung – Ihre gesetzliche Pflicht

Betreiber sind verpflichtet, die Betriebsbereitschaft der Sicherheitsbeleuchtung sicherzustellen. Dazu gehören regelmäßige Prüfungen nach ArbStättV, BetrSichV, ASR A3.4/3 und DGUV V3.

Wer darf prüfen?

Prüfungen müssen durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 oder eine Fachkraft für Sicherheitsstromversorgungssysteme erfolgen. Unsere Mitarbeiter erfüllen diese Anforderungen vollständig.

Unser Service

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