Sicherheitsbeleuchtung
Sicherheits‑ und Notbeleuchtungen sorgen dafür, dass Personen ein Gebäude auch bei Stromausfall oder Rauchentwicklung sicher verlassen können. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes.
Was Sicherheitsbeleuchtung leistet
- Beleuchtung von Rettungswegen und Notausgängen
- Kennzeichnung von Rettungswegzeichen
- Ausleuchtung von Bereichen mit Brandmelde‑ oder Löscheinrichtungen
- Orientierung bei Stromausfall oder Rauchentwicklung
- Unterstützung von Evakuierung und Einsatzkräften
Bereitschafts‑ oder Dauerschaltung
Wir installieren Bereitschafts‑, Dauer‑ und kombinierte Systeme – abgestimmt auf Ihr Gebäude und die gesetzlichen Anforderungen. So bleibt Ihre Anlage im Ernstfall zuverlässig funktionsfähig.
Prüfung & Wartung – Ihre gesetzliche Pflicht
Betreiber sind verpflichtet, die Betriebsbereitschaft der Sicherheitsbeleuchtung sicherzustellen. Dazu gehören regelmäßige Prüfungen nach ArbStättV, BetrSichV, ASR A3.4/3 und DGUV V3.
- tägliche Sichtkontrolle der zentralen Stromversorgung
- wöchentliche Funktionsprüfung aller Leuchten
- monatliche Prüfung von Zentralbatteriesystemen
- jährliche Wartung der Ladeeinrichtungen und Leuchten
- Sachverständigenprüfung mindestens alle 3 Jahre
Wer darf prüfen?
Prüfungen müssen durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 oder eine Fachkraft für Sicherheitsstromversorgungssysteme erfolgen. Unsere Mitarbeiter erfüllen diese Anforderungen vollständig.
Unser Service
- Planung, Installation & Modernisierung
- Prüfung nach DIN VDE 0108‑100 & DIN EN 50172
- rechtssichere Prüfprotokolle & Dokumentation
- Führung des Prüfbuchs & Prüfplaketten
- Wartung aller Hersteller & Systeme
- Unterstützung bei täglichen, monatlichen & jährlichen Prüfpflichten
- Sachverständigenprüfung von Sicherheitsleuchten